Was versteht das Arbeitsamt und einem Coaching für Existenzgründer. Was soll der Inhalt sein, in welchen Formen wird er vermittelt? Welche formalen Anforderunen gelten?
Das Folgende
kann inzwischen Änderungen erfahren haben; Fehler vorbehalten. Maßgeblich sind allein Unterlagen des zuständigen Arbeitsamts.
"Was ist Coaching?
Die Begleitung einer selbständigen Tätigkeit (Coaching) soll Existenzgründer bei Bewältigung und Lösung von Problemen in der Anfangsphase der selbständigen Tätigkeit unterstützen und helfen, die neue berufliche Situation erfolgreich zu meistern.
Mögliche Themenfelder:
- Besondere Geschäftsvorfälle / Krisenmanagement
- Problemfälle in der Buchführung, spezielle Fragen des Jahresabschlusses
- Kostenrechnung und Kalkulation
- Controlling (Auftragseingang, -bestand, Umsatz)
- Liquiditätsbetrachtung / Finanzierungs-Check
- Verkaufstraining / Marketing
- Kundenakquisition
- Bedarfsanalyse: welche Computerausstattung ist geeignet?
- Grundkenntnisse in Arbeits- und Sozialrecht
Coaching soll als eine individuelle und persönliche Einzelberatung angeboten werden. Für Selbständige mit gleicher Interessenlage (Kleingruppen) können auch Abend-, Tages- bis Mehrtages-Veranstaltungen zweckmäßig sein, z.B. durchgeführt von
- Kammern
- Bildungsträgern/Existenzgründungsinitiativen
- Unternehmensberatern
- Steuer- und Wirtschaftsinstituten
- Rechtsanwaltsgesellschaften
- (IT-) Dienstleistungsanbietern
Das Coaching setzt ausschließlich nach der Aufnahme der selbständigen Tätigkeit ein. Hilfen, die das Gründungsgeschehen vorbereiten, können nicht gefördert werden, d.h. ausgeschlossen sind Beratungsleistungen zum Gründungsablauf (z.B. Erstellen des Businessplans, der Bankunterlagen, Rentabilitäts- und Finanzierungspläne) sowie das Aufzeigen allgemeiner Anforderungen, die von Existenzgründern auf dem Weg zum eigenen Betrieb bewältigt werden müssen. Diese Bereiche zählen zur Regelförderung nach dem SGB IM.
Neben der Empfehlung bewährter Coachingstellen durch das AA steht es dem Gründer frei, seinen Coach selbst zu wählen, soweit nachweisbare Bedenken nicht entgegenstehen.
Die Förderung setzt voraus, dass das Coaching mit Standards durchgeführt wird, die erwarten lassen, die Selbständigkeit zu festigen. Dies ist in der Regel der Fall, wenn Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit des Trägers sowie Kooperationsbereitschaft mit dem AA erfüllt werden.
Der Coach ist verpflichtet, seine Tätigkeit zu belegen (Vordruck BA I ESF 6)."
|